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Masseur & medizinischer Bademeister
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| Der Beruf Masseur und medizinischer Bademeister gehört zu den physiotherapeutischen Berufen und ist gesetzlich geschützt. Die Berufsbezeichnung darf nur von Therapeuten geführt werden, die eine 2½-jährige Ausbildung an einer staatlich anerkannten Berufsfachschule durchlaufen haben. Neben der klassischen Tätigkeit eines Masseurs und med. Bademeisters in der Prävention, Kuration und Rehabilitation gewinnt der Wellnessbereich für ihn immer mehr an Bedeutung. |
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Dieser Begriff wird Ihnen präsentiert von Verband Physikalische Therapie (VPT) e.V. |
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